Das Langzeitpraktikum – eine berufsvorbereitende Maßnahme in der Hauptschule
1. Begriff
Das Langzeitpraktikum ist eine Maßnahme für Schüler der Klasse 10 Typ A der Hauptschule, die auf besondere Art und Weise zum Beruf hinführen und auf ihn vorbereiten soll. An vier Tagen in der Woche gehen die Jugendlichen zur Schule. Einen Tag in der Woche verbringen sie über einen längeren Zeitraum, maximal bis zu einem Jahr, an einem Praktikumsplatz in einem Betrieb ihrer Wahl.
2. Inhaltliche, formale, rechtliche und praktische Umsetzung
In der Hauptschule sind sowohl kurzfristige Praktika, das dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum wie auch ein Langzeitpraktikum bis zu einem Jahr, aber höchstens einen Tag in der Woche, vorgesehen. Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung der Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schüler und der Erziehungsberechtigten voraus.(s. RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010) Der Unterricht in der Schule verteilt sich während des Langzeitpraktikums auf vier Unterrichtstage. Aus dem Wahlpflichtunterricht und aus Anteilen des Bereichs Arbeitslehre/Wirtschaft werden die Stunden für das Praktikum gewonnen. Die Kernstunden gemäß der Stundentafel sind einzuhalten. Der Unterricht der Klassen- und Fachlehrer wird auf die Unterrichtstage der Klassen 10 Typ A verteilt. Der Praktikumstag bleibt für Betreuungsaufgaben (= 4 Wochenstunden) frei von jeglichen Unterrichtsverpflichtungen für die Klassenlehrer.
Betrieb und Schule bewerten das Langzeitpraktikum gemeinsam. In regelmäßigen Wochenabständen erfolgt ein Zwischenbericht aus dem Betrieb. Die Teilnahme der Schüler am Praktikum wird regelmäßig überprüft. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf den Praktikumsbetrieb zu wechseln oder das Praktikum zu beenden und wieder am regulären Unterricht teilzunehmen. Daher sollte am Praktikumstag als Alternative auch eine Teilnahme am Unterricht, z.B. in AW, organisatorisch ermöglicht werden. Ggf. sind dazu jahrgangsübergreifende Unterrichtsangebote, z.B. in Form von berufsorientierendem Projektunterricht einzuplanen.
Die Auswahl der Praktikumsbetriebe sollte nahe des Wohnsitzes erfolgen. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrtkosten. Während des Praktikums bleiben die Jugendlichen Schüler ihrer Schule und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Als Schulveranstaltung unterliegt das Praktikum der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten. Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitszeugnisse trägt der Schulträger. (s. BASS 2010/11, 12-21 Nr. 1)
3. Auswirkungen im Langzeitpraktikum
für die Schüler
- gewinnen sie Sicherheit hinsichtlich ihrer Berufswahl
- können sie ihre getroffene Berufswahlentscheidung langfristig überprüfen
- reduzieren sie die Gefahr eines späteren Ausbildungsabbruchs
- lernen sie eine Berufs- und auch Lebenswirklichkeit außerhalb ihrer oft defizitären Umwelt kennen
- lernen sie die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen kennen und können sie einüben
- qualifizieren sie sich in ihren Tätigkeitsbereichen
für die Lehrer
- erfahren sie die Realität des Wirtschaftslebens
- lernen sie Berufsbilder und deren aktuelle Veränderung kennen
- wird ihre Beratungskompetenz gesteigert
- erlangen sie Kenntnisse über die Anforderungen, die an Schulabgänger seitens der Wirtschaft gestellt werden
für die Schule
- kann sie sich nach außen öffnen, indem sie mit Betrieben, der Handwerkskammer, einzelnen Innungen etc. zusammenarbeitet
- kann sie sich darüber hinaus öffnen, indem sie Vertreter der Betriebe im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen, z.B. Infoveranstaltungen, in die Schule holt.
für die Betriebe
- können sie potentielle Ausbildungsbewerber auf ihre Eignung hin langfristig beobachten
- können sie das Risiko minimieren, Ausbildungsverhältnisse vorzeitig beenden zu müssen, und damit unnötige Investitionen einsparen
Martina Kau (Arbeitsgruppe „Berufswahlorientierung“)